Teilnahmebedingungen JuiceBox Creator-Programm

Stand: 22. September 2026 · JuiceBox GmbH, Köstenbaumgasse 1, 8020 Graz, Österreich

1. Programm und Teilnahme

Das JuiceBox Creator-Programm („Programm“) ermöglicht Personen mit eigener Community („Creator“), Produkte der JuiceBox GmbH („JuiceBox“) über einen persönlichen Rabattcode und Link zu empfehlen und dafür eine Provision zu erhalten. Die Teilnahme setzt eine Bewerbung und die Freigabe durch JuiceBox voraus. Es besteht kein Anspruch auf Aufnahme. Teilnehmen können natürliche Personen ab 18 Jahren sowie Unternehmen mit Sitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz.

2. Leistungen von JuiceBox

  • Persönlicher Rabattcode (10 % auf die erste Bestellung eines Kunden, einmal pro Kunde) und persönlicher Link.
  • Welcome-Set nach Freigabe. Die Zusammensetzung bestimmt JuiceBox.
  • Zugang zum Creator-Dashboard mit Bestellübersicht, Provisionsstand und Gutschriften.

3. Provision

  • Erstbestellungen: 10 % des Netto-Warenwerts jeder Bestellung eines Neukunden, die mit dem Code oder über den Link des Creators erfolgt. Netto-Warenwert bedeutet: Warenwert nach Rabatt, ohne Umsatzsteuer, ohne Versandkosten.
  • Folgebestellungen: 3 % des Netto-Warenwerts jeder weiteren Bestellung desselben Kunden innerhalb von 365 Tagen nach dessen Erstbestellung, sofern der Kunde dem Creator zugeordnet ist.
  • Keine Provision entsteht bei Bestellungen des Creators selbst oder von Personen seines Haushalts, bei Bestellungen bestehender Kunden mit dem Code (außer zugeordnete Folgebestellungen), bei stornierten, nicht bezahlten oder vollständig erstatteten Bestellungen sowie bei Missbrauch (Ziffer 6). Teilerstattungen mindern die Provisionsbasis.
  • Provisionen werden 30 Tage nach der Bestellung freigegeben (Widerrufs- und Retourenfrist). Die Zuordnung erfolgt ausschließlich über den Rabattcode bzw. den Link und die Bestelldaten des Shops. Diese Zuordnung ist maßgeblich.
  • Viral-Bonus: Für vom Creator im Dashboard eingereichte und von JuiceBox freigegebene Videos zahlt JuiceBox ab 100 000 Views 50 € und ab 500 000 Views 250 €. JuiceBox prüft die Views nach eigenem Ermessen anhand der öffentlichen Angaben der Plattform.

4. Abrechnung und Auszahlung

  • Die Abrechnung erfolgt im Gutschriftverfahren: JuiceBox erstellt monatlich eine Gutschrift über die freigegebenen Beträge, sobald mindestens 25 € erreicht sind. Der Creator stimmt dem Gutschriftverfahren zu (§ 11 Abs. 8 UStG, § 14 Abs. 2 UStG DE).
  • Die Auszahlung erfolgt per Überweisung oder PayPal auf das im Dashboard hinterlegte Konto, in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Erstellung der Gutschrift. Voraussetzung sind vollständige Auszahlungs- und Steuerangaben.
  • Der Creator ist selbst für die steuerliche Behandlung seiner Einnahmen verantwortlich (Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbe- bzw. Sozialversicherungsrecht). Umsatzsteuer wird nur ausgewiesen, wenn der Creator als Unternehmer mit österreichischer Steuerpflicht angegeben ist; bei Unternehmern aus anderen EU-Staaten gilt die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers.

5. Pflichten des Creators

  • Kennzeichnung aller Beiträge mit Code oder Link als Werbung gemäß den geltenden Gesetzen (Deutschland: § 5a UWG; Österreich: § 26 MedienG, UWG) und den Content-Richtlinien von JuiceBox.
  • Keine gesundheitsbezogenen oder irreführenden Aussagen über die Produkte; Beachtung der Health-Claims-Verordnung (VO (EG) 1924/2006). Die Content-Richtlinien enthalten zulässige Formulierungen.
  • Keine Weitergabe des Codes an Gutschein-, Deal- oder Cashback-Seiten; keine bezahlten Anzeigen auf die Marke JuiceBox; keine Eigenbestellungen mit dem Code.
  • Wahrheitsgemäße Angaben in Bewerbung und Dashboard, insbesondere zu Reichweite, Steuerstatus und Auszahlungsdaten.
  • Eingereichte Videos bleiben mindestens 12 Monate öffentlich abrufbar, sofern nichts anderes vereinbart wird.

6. Missbrauch, Pausierung, Beendigung

Bei Verstößen gegen diese Bedingungen, insbesondere bei Code-Leaks, Fake-Reichweite, Eigenbestellungen oder unzulässigen Aussagen, kann JuiceBox den Code pausieren, Provisionen zurückhalten oder die Teilnahme beenden. Beide Seiten können die Teilnahme jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 14 Tagen per E-Mail beenden. Bereits freigegebene Provisionen werden ausgezahlt.

7. Nutzungsrechte an Inhalten

Der Creator bleibt Urheber seiner Inhalte. Nur wenn der Creator im Dashboard für ein Video die Option „Nutzungsrechte erteilen“ auswählt, räumt er JuiceBox das einfache, nicht ausschließliche Recht ein, dieses Video für 12 Monate ab Freigabe auf den eigenen Kanälen von JuiceBox zu teilen und als Werbeanzeige (z. B. Partnership Ads, Spark Ads) im Zusammenhang mit dem Creator-Programm zu verwenden. Eine Vergütung dafür ist im Viral-Bonus und in der Reichweite der Anzeige enthalten. Der Creator versichert, über die erforderlichen Rechte an Bild, Ton und Musik zu verfügen, soweit die Plattform dies zulässt.

8. Änderungen des Programms

JuiceBox kann Provisionssätze, Rabatt und Boni mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen per E-Mail ändern. Änderungen gelten nur für Bestellungen nach dem Stichtag. Der jeweils aktuelle Stand ist im Dashboard und auf dieser Seite einsehbar.

9. Datenschutz, Recht, Gerichtsstand

Es gelten die Datenschutzhinweise des Creator-Portals. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen; für Verbraucher bleiben zwingende Schutzvorschriften ihres Wohnsitzstaats unberührt. Gerichtsstand für Unternehmer ist Graz.